Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids; Teilnahme an der Hinterziehung von Umsatzsteuer zum Vorteil des Arbeitgebers; Unterzeichnung fehlerhafter Umsatzsteuer-Voranmeldungen; Voraussetzungen einer rechtmäßigen Inanspruchnahme als Haftungsschuldner; Überprüfbarkeit von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung des Auswahlermessens bei gesamtschuldnerischer Haftung nach § 71 AO 1977; Haftung für Umsatzsteuer der KG und Zinsen für 1989-1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Darlegung des Auswahlermessens bei gesamtschuldnerischer Haftung nach § 71 AO 1977 - Haftung für Umsatzsteuer der KG und Zinsen für 1989-1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Teilnehmern an einer Steuerhinterziehung
Papierfundstellen
- EFG 2005, 662
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03
Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH die Auffassung vertreten, dass im Falle der vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe dazu die Ermessensentscheidung im Sinne der Inanspruchnahme der hierfür verantwortlichen Personen vorgeprägt sei, und zwar nicht nur dem Grunde nach, sondern auch hinsichtlich der vollen Höhe des hinterzogenen Betrages; auf die nähere Darlegung der Ermessenserwägungen könne in solchen Fällen verzichtet werden (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504 sowie zuletzt vom 21. Januar 2004 XI R 3/03, BFH/NV 2004, 1006). - BFH, 20.03.2002 - II R 53/99
Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
Nach der vom BFH in ständiger Rechtsprechung zu §§ 1922 Abs. 1 BGB, 45 Abs. 1 Satz 1 AO vertretenen Auffassung, tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell- und verfahrensrechtlich uneingeschränkt in die abgabenrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein, soweit es nicht um höchstpersönliche Rechte oder Pflichten geht (vgl. das BFH-Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441, m.w.N.). - BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02
Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
Dabei sind die Anforderungen an die Ausführlichkeit der Darlegung der Ermessenserwägungen von den Umständen des Einzelfalles abhängig (ständige Rspr. des BFH, vgl. zuletzt die Entscheidung vom 20. Juli 2004 VII R 20/02, DStR 2005, 106).
- BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH die Auffassung vertreten, dass im Falle der vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe dazu die Ermessensentscheidung im Sinne der Inanspruchnahme der hierfür verantwortlichen Personen vorgeprägt sei, und zwar nicht nur dem Grunde nach, sondern auch hinsichtlich der vollen Höhe des hinterzogenen Betrages; auf die nähere Darlegung der Ermessenserwägungen könne in solchen Fällen verzichtet werden (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504 sowie zuletzt vom 21. Januar 2004 XI R 3/03, BFH/NV 2004, 1006). - BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92
- Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
Das FA ist allerdings nicht daran gehindert, über die Frage der Inanspruchnahme des Klägers unter Vermeidung des für die Aufhebung des Bescheids ursächlichen Ermessensfehlers in den Grenzen des seitens des Gerichts aufgehobenen - zuvor bereits durch Teilrücknahme eingeschränkten - Haftungsbescheids erneut zu entscheiden; der Ablauf der Festsetzungsverjährung ist insoweit nach § 171 Abs. 3 a Satz 3 AO gehemmt (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 23. März 1993 VII R 38/92, BStBl II 1993, 581). - BFH, 12.01.1988 - VII R 74/84
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung einer Buchhalterin für die …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH die Auffassung vertreten, dass im Falle der vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe dazu die Ermessensentscheidung im Sinne der Inanspruchnahme der hierfür verantwortlichen Personen vorgeprägt sei, und zwar nicht nur dem Grunde nach, sondern auch hinsichtlich der vollen Höhe des hinterzogenen Betrages; auf die nähere Darlegung der Ermessenserwägungen könne in solchen Fällen verzichtet werden (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504 sowie zuletzt vom 21. Januar 2004 XI R 3/03, BFH/NV 2004, 1006). - BFH, 24.11.1987 - VII R 82/84
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung des Geschäftsführers für die …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 3 K 40/02
Der erkennende Senat vertritt im Anschluss daran die Auffassung, dass bei einer auf § 71 AO beruhenden Haftungsinanspruchnahme jedenfalls dann keine weiteren Ausführungen zum Auswahlermessen geboten sind, wenn außer dem Adressaten des Haftungsbescheids auch alle weiteren Personen, die den Haftungstatbestand in (mindestens) derselben Verschuldensform verwirklicht haben, in Anspruch genommen werden (ebenso das BFH-Urteil vom 24. November 1987 VII R 82/84, BFH/NV 1988, 206).
- FG Düsseldorf, 29.10.2019 - 10 K 1908/15
Auswahlermessen bei Haftung wegen Steuerhinterziehung
So hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 27.01.2005 - 3 K 40/02 (EFG 2005, 662) einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem gegenüber dem Haupttäter kein Haftungsbescheid erlassen worden war und aufgrund Verjährung auch nicht mehr erlassen werden konnte. - FG Münster, 24.11.2010 - 8 K 4132/07
Steuerhaftung beim Grundstücks-Schwarzkauf
Da der Bekl. auch den Makler in Haftung genommen habe, seien weitere Ausführungen zum Auswahlermessen entbehrlich (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.01.2005, 3 K 40/02, EFG 2005, 662).